Vormund

Vormund
Vormund
»rechtlicher Vertreter minderjähriger oder entmündigter Personen«: Mhd. vormunde »Beschützer, Fürsprecher, Vormund«, ahd. foramundo »Beschützer, Fürsprecher« ist eine Bildung zu dem Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft«, mhd., ahd. munt »‹Rechts›schutz, Schirm« (s. die Artikel Mündel, mündig und mundtot), vgl. entsprechend aengl. mund »Schutz, Vormundschaft; Hand« und aisl. mund »Hand«. Außergerm. ist z. B. verwandt lat. manus »Hand« (s. die Fremdwortgruppe um manuell). Das Wort wandelt früh seine Bedeutung von »(schützend über jemanden gehaltene) Hand« zu »Schutz« oder »Macht«, besonders »Macht über Sippenangehörige ohne rechtliche Selbstständigkeit«. – Abl.: bevormunden »jemanden an der freien Willensentscheidung hindern; gängeln« (16. Jh.; anstelle eines älteren mhd. vormunden »Vormund sein, sich als Vormund betätigen«).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Vormund — Vormund, 1) s.u. Vormundschaft; 2) der Verwalter des Kirchenvermögens od. einer frommen Stiftung, auch wohl Schutzherr derselben; 3) ein Gemeindevorsteher …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vormund — Sm std. (10. Jh.), mhd. vormunt, ahd. foramunto Stammwort. Zu Mund2 Schutz als der, dessen Hand (Schutz) davor ist . Präfixableitung: bevormunden. ✎ von Künßberg, E.: Rechtssprachgeographie (Heidelberg 1926), 38 42; Kranzmayer, E. HV 11 (1933),… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Vormund — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormund — 1. Als bösslich solcher Vormund thut, der stilt von seines Pflegkinds gut; nicht minder du Regierer strauchst, so du gemainen nutz missbrauchst. – Gruter, III, 7. 2. Andern ein Vormünder, sich ein Thorminder. »Wie solt ich andere guberniern, da… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Vormund — Hirte; Hüter; Kurator; Bevollmächtigter; Verwalter; Vertreter * * * Vor|mund [ fo:ɐ̯mʊnt], der; [e]s, e und Vormünder [ fo:ɐ̯mʏndɐ]: männliche Person, die vom Gericht dazu bestimmt ist, die rechtlichen Angelegenheiten einer anderen Person (meist… …   Universal-Lexikon

  • Vormund — Keinen Vormund brauchen: selbst für sich einstehen, alle Entscheidungen allein treffen wollen, keine Einmischung und Gängelei mehr vertragen, ›mündig (volljährig) sein‹. Ähnlich: Sich nicht mehr bevormunden lassen.{{ppd}}    Der Vormund ist ein… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Vormund — der Vormund, e (Aufbaustufe) jmd., der die rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person ausübt Beispiel: Für das Baby wurde von Amts wegen ein Vormund bestellt. Kollokation: einen Vormund einsetzen …   Extremes Deutsch

  • Vormund — Erziehungsberechtigte, Erziehungsberechtigter; (veraltet): Kurator; (Rechtsspr.): Pfleger, Pflegerin; (röm. Recht): Tutor. * * * Vormund,der:Tutor·gesetzlicherVertreter;Kurator(veraltet)+Pfleger·derErziehungsberechtigte …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Vormund — Vo̲r·mund der; (e)s, e / Vor·mün·der; jemand, der für ein Kind die Eltern vertritt oder für einen geistig kranken Menschen Entscheidungen trifft (und für ihn z.B. Verträge unterschreibt) <jemanden zum Vormund bestellen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Vormund, der — Der Vormund, des es, plur. die münder, Fämin. die Vormünderinn. 1. Überhaupt, eine Person, welche für einer andern Bestes und Sicherheit sorget, es sey nun durch Vertheidigung mit Worten, durch Fürsprache, oder durch Verwaltung ihrer… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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